Ablauf und Kosten

Ablauf

Sie nehmen per Mail Kontakt zu mir auf, schildern kurz Ihr Anliegen und Ihre telefonische Erreichbarkeit. Ich melde mich dann schnellstmöglich bei Ihnen und wir vereinbaren einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch in Präsenz an einem Ort Ihrer Wahl oder per Video-Chat. Dabei besprechen wir den möglichen Umfang und das Setting meiner Tätigkeit für Sie. 

Preise

Eine Sitzungseinheit umfasst 60 Minuten. In der Regel dauert eine Beratung ein bis zwei Sitzungen, ein Coaching drei bis zehn Sitzungen. Die Kosten für eine Einheit belaufen sich auf 95,00 € [Stand: Mai 2026].

Referate, Workshops, schulische Studientage oder Präsenztage werden nach dem Zeitaufwand inklusive Vor- und Nachbereitungszeit mit 110,00 € je Einheit berechnet. Für einen kompletten Tag (8 h Präsenz plus Vor- und Nachbereitungszeit) berechne ich 850,00 €. [Stand: Mai 2026]

Innerhalb Berlins (Bereich AB) berechne ich keine Fahrkosten und Fahrzeiten extra.

Pakete

Ein Coaching-Paket mit 5 Einheiten kostet 425,00 €. [Stand: Mai 2026]

Möglichkeiten der Kostenübernahme

Ich arbeite als Freiberufler. Meine Tätigkeiten als Coach ist grundsätzlich von der Person/ Einrichtung zu zahlen, die mit mir einen Vertrag eingeht.

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für Coaching steuerlich geltend gemacht werden.

Für Angestellte aus allen Bereichen

Über den Arbeitgeber / Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) (§ 3 Nr. 34 EStG)

Viele Arbeitgeber fördern Gesundheitsmaßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Laut § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) können Arbeitgeber bis zu 600 € pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei für zertifizierte Maßnahmen zur Verfügung stellen.

  • Voraussetzung: Die Maßnahme muss "den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen" (vgl. Leitfaden Prävention, GKV-Spitzenverband).

  • Auch individuelles Coaching kann in den BGM-Rahmen integriert werden, wenn es z. B. der Stressreduktion, Resilienzstärkung oder Konfliktbewältigung dient.

 
Steuerliche Absetzung – Werbungskosten oder Betriebsausgaben (§ 9 & § 4 EStG)

Coaching kann als berufliche Weiterbildung steuerlich abgesetzt werden, wenn es der Sicherung, Anpassung oder Verbesserung der beruflichen Kenntnisse dient:

  • Angestellte: als Werbungskosten nach § 9 EStG
  • Selbstständige: als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG 

Tipps/ Umsetzung:  

  1. BGM prüfen: Fragen Sie bei Arbeitgeber oder Personalstelle nach Ihrem Gesundheitsbudget.
  2. Berufsbezug sichern: Ich liefere Ihnen eine Beschreibung, wie mein Coaching Ihre berufliche Leistungsfähigkeit unterstützt.
  3. Steuerlich nutzen: Geben Sie die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben an.

 

Für Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal

Für Lehrkräfte gibt es mehrere Wege, wie ein Coaching (teilweise oder ganz) finanziert werden kann:

  1. Dienstherr/Schulträger
  • In vielen Bundesländern gibt es Budgets für Gesundheitsprävention und Burnout-Prophylaxe.
  • Fortbildungen, Supervision oder Coaching können oft über Fortbildungsbudgets der Schule oder über Schulpsychologische Dienste finanziert werden.
  • Dafür ist in der Regel ein Antrag über die Schulleitung nötig.

2. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

  • Viele Schulen haben ein Budget für Gesundheitsprävention oder BGM, das Coachingmaßnahmen bezuschusst, wenn sie nachweislich der Gesunderhaltung dienen.

3. Beihilfe & private Krankenversicherung

  • Beamte im Schuldienst können bei psychischen Belastungen unter Umständen eine gesundheitspräventive Beratung bzw. ein Coaching anteilig über die Beihilfe abrechnen.
  • Das geht nur, wenn die Maßnahme nicht als "Therapie" eingestuft ist, sondern als präventives Coaching oder Beratung.
  • Die Private Krankenversicherung (PKV) übernimmt Kosten für Psychotherapie beim Heilpraktiker, wenn der gewählte Tarif Heilpraktikerleistungen einschließt und die Behandlung medizinisch notwendig ist. Eine vorherige Kostenübernahmezusage beim Versicherer ist empfehlenswert. Gleiches gilt für die Beihilfe.

4. Steuerliche Absetzbarkeit

  • Coachingkosten können als Werbungskosten (bei beruflicher Veranlassung) oder Fortbildungskosten steuerlich abgesetzt werden.
  • Das gilt insbesondere, wenn das Coaching nachweislich die berufliche Leistungsfähigkeit erhält oder verbessert.

Tipps/ Umsetzung: 

  1. Prüfen Sie , ob Ihre Schule/Bildungsbehörde ein Fortbildungs- oder Gesundheitsbudget hat.
  2. Sprechen Sie mit Ihrer Schulleitung oder dem Personalrat über eine mögliche Kostenübernahme.
  3. Falls Sie privat oder beihilfeberechtigt versichert sind: Fragen Sie nach Zuschüssen für präventive Coachingmaßnahmen.
  4. Nutzen Sie Ihre Steuererklärung, ich stelle immer eine steuerlich anerkannte Rechnung aus.

Je klarer die Notwendigkeit beschrieben wird und je besser Arzt und Krankenkasse nachvollziehen können, dass diese Unterstützung jetzt gebraucht wird, desto höher sind die Chancen.

Selbst wenn keine vollständige Kostenübernahme erfolgt, gewähren manche Kassen einen Zuschuss.

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